DGUV Vorschrift 3: Welche Geräte fallen darunter?
Die DGUV Vorschrift 3 ist ein zentraler Bestandteil der Elektrosicherheit und zielt in erster Linie auf den Schutz von Personen ab. Sie gilt für sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, unabhängig davon, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Einrichtungen handelt.
Gemäß der Vorschrift gelten folgende Bereiche als umfasst:
Nicht elektrotechnische Arbeiten können beispielsweise das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten umfassen.
Unter elektrischen Betriebsmitteln werden alle Gegenstände verstanden, die entweder zur Anwendung elektrischer Energie oder zur Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen dienen.
Kernvorschrift elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Die Vorschrift betont insbesondere zwei grundlegende Prinzipien:
Fristen für Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten bestimmte Fristen für Wiederholungsprüfungen, die in der Tabelle 1A der DGUV V3 festgelegt sind. Diese Prüfungen müssen von Elektrofachkräften durchgeführt werden und zielen darauf ab, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen und Betriebsmittel sicherzustellen.
Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten separate Prüffristen gemäß Tabelle 1B der DGUV V3. Diese Prüfungen, die ebenfalls von Elektrofachkräften durchgeführt werden müssen, zielen darauf ab, den ordnungsgemäßen Zustand der Betriebsmittel sicherzustellen.
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