Prüfung von kraftbetätigten Türen & Toren:
Kraftbetätigte Türen und Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, die, entsprechend ihrer Definition, entweder für den Fußgängerverkehr bei Türen oder für Fahrzeuge sowie den Transport von Lasten bei Toren vorgesehen sind. Der Begriff "kraftbetätigt" bezeichnet dabei die Möglichkeit, dass diese Flügel mithilfe eines Motors bewegt werden können.
Die Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nach ASR 1.7 gilt seit 2009 und ersetzt die vorherige gesetzliche Vorschrift BGR 232, die in Abschnitt 6.2 die Prüfbedingungen regelte.
Wie erfolgt die Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nach ASR 1.7?
Die Bestimmungen zur Prüfung sind in Abschnitt 10.2 der Arbeitsstättenrichtlinie enthalten. Dort wird unter anderem festgehalten, dass die Prüfung gemäß den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden muss. Die Ergebnisse sind nicht nur zu dokumentieren, sondern auch am Arbeitsplatz zur Einsicht und Kontrolle aufzubewahren.
Des Weiteren besagt die Vorschrift, dass die Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nach ASR 1.7 nur von sachkundigen Experten durchgeführt werden darf, die über die erforderlichen Messgeräte verfügen.
Wer sind befähigte Personen zur Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nach ASR 1.7?
Befähigte Personen sind alle, die an anerkannten Schulungen von privaten oder staatlichen Einrichtungen teilgenommen haben und über das entsprechende Fachwissen verfügen.