Wann ist bei einer Notbeleuchtung eine Prüfung erforderlich?
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, die in Arbeitsstätten installiert sind, unterliegen den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 ArbStättV sind regelmäßige Prüfungen der Funktionsfähigkeit und sachgerechte Wartungen für Sicherheitsbeleuchtungen vorgeschrieben.
Eine Prüfung der Notbeleuchtung ist erforderlich, wenn:
Diese Prüffristen gelten für die Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen:
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme" konkretisieren die Anforderungen gemäß § 4 ArbStättV. Gemäß den ASR A3.4/3 liegt die Verantwortung für die Beschaffenheit, Ausführung und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen beim Arbeitgeber. Die Überprüfung der Fluchtwegbeleuchtung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen und richtet sich nach der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung sowie den Herstellerangaben. Die Prüffristen und Wartungsintervalle sind zudem abhängig von der Art der Batterieanlage.
Folgende Prüfintervalle sind bei der Wartung von Sicherheitsanlagen zu beachten: