F & J Rhön Brandschutz GmbH

Um sicherzustellen, dass Wandhydranten und andere ortsfeste, nicht selbsttätige Löschwasseranlagen im Brandfall betriebsbereit und funktionsfähig sind, ist es erforderlich, sie regelmäßig zu prüfen. Diese Verantwortung liegt gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Händen einer entsprechend befähigten Person. Diese Person muss über ein detailliertes Verständnis von Aufbau, Funktion und den Anforderungen gemäß den technischen Bestimmungen und der Trinkwasserverordnung verfügen, um die Prüfung ordnungsgemäß und normenkonform durchführen zu können.

Wandhydranten, deren Leitungen kontinuierlich mit Wasser gefüllt sind, müssen mindestens einmal jährlich gewartet werden. Wandhydranten mit trockenen Steigleitungen hingegen erfordern eine Wartung alle zwei Jahre. Die Grundlage hierfür bilden die Normen DIN 671-3 und DIN 14462. Zusätzlich müssen die Vorgaben der Hersteller sowie der Stand der Technik berücksichtigt werden.