ALLES ..... rund um den Brandschutz
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Stellen eines externen Brandschutzbeauftragten
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2
- Brandschutzschulungen in Theorie und Praxis
- Praktische Brandschutzübungen mit mobilem Brandschutztrainer
- Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Planung und Montage von Gefahrenmeldeanlagen nach DIN 14676
- Erstellung und Aktualisierung Ihrer Brandschutzordnung A, B und C
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
Sie suchen für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?
Ihr Brandschutzkonzept, das Brandschutzamt, Ihr Feuerversicherer oder die zuständige Baubehörde verlangen die Benennung eines Brandschutzbeauftragen? Gerne übernehmen wir für Sie die Verantwortung dieser anspruchsvollen Aufgabe gemäß DGUV als Ihr
externer Brandschutzbeauftragter.
Wir werden damit die zentrale Ansprechperson für alle Fragen und gesetzlichen Auflagen und Anforderungen rund um den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz in Ihrem Unternehmen.
Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie im einzelnen, gem. den gesetzlichen Bestimmungen eines Brandschutzbeauftragten nach DGUV 205-003:
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung A, B und C
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen brandschutztechnischen Maßnahmen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher brandschutztechnischer Anordnungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen von Flucht-und Rettungswegen
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht-und Rettungswegen
- Organisation der Prüfungen und Wartungen aller brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden
- Überwachen und Erstellung eines Erlaubnisscheins bei Schweißarbeiten
- Lückenloses Dokumentieren aller Tätigkeiten
Wir unterstützen Sie natürlich auch bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.