F & J Rhön Brandschutz GmbH
  • Inbetriebnahme und Wartung von Feststellanlagen:

    Gemäß dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, Feststellanlagen in festgelegten Zeitintervallen zu prüfen und eine Funktionsprüfung sowie Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dabei sind die folgenden Normen zu beachten:

    • DIBt: Zulassungsbescheid/Bauartgenehmigung der Feststellanlage
    • DIN 14677: Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
    • DIN EN 14637: Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung
    • DIN 18040: Barrierefreies Bauen

    Eine Feststellanlage umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:

    • Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
    • Feststelleinrichtung wie Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung, ggf. automatische Tor- und Türantriebe
    • mindestens ein Branderkennungselement, z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
    • mindestens ein Handauslösetaster zum manuellen Schließen (falls erforderlich)

    Unser Service umfasst die Prüfung, Wartung, Abnahme und Dokumentation von Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Gemäß dieser Norm müssen Feststellanlagen jährlich von einem Sachkundigen oder einer Fachkraft für Feststellanlagen gewartet werden.

    Unsere Servicetechniker sind qualifiziert und sachkundig und daher befugt, Feststellanlagen verschiedener namhafter Hersteller wie Geze, Dorma oder Hekatron zu prüfen, zu warten und Abnahmen gemäß DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) durchzuführen.

    Alle durchgeführten Arbeiten werden in einem detaillierten Prüfbericht dokumentiert, der dem Betreiber zur Verfügung gestellt wird.