F & J Rhön Brandschutz GmbH

Prüfung Ihrer Feuerlöscher gemäß ASR A2.2 und DIN 14406

Brandschutzmaßnahmen im Betrieb sind unerlässlich. Bereits ab einem Mitarbeiter im Unternehmen besteht die Feuerlöscherpflicht. Auch für Privathaushalte werden Brandbekämpfungsmittel wie Rauchmelder und Feuerlöscher dringend empfohlen.

Warum werden Feuerlöscher geprüft?

Um im Ernstfall die Funktionalität zu gewährleisten, müssen Feuerlöscher regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Häufige Ursachen für Beanspruchungen sind äußere Witterungseinflüsse, chemische Aussetzungen, nicht korrekter Transport und Lagerung sowie falsche Benutzung durch Mitarbeiter.

Geltende Normen, Vorschriften und Regeln:

Für die Instandhaltung von Feuerlöschern gelten wichtige Normen und Vorschriften wie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, die DGUV Vorschrift 1, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Betriebsanleitungen und Herstellervorgaben.

Prüffristen bei Feuerlöschern:

Die brandschutz- und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern muss vor Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. Eine innere Prüfung ist alle 5 Jahre und eine äußere Festigkeitsprüfung nach 10 Jahren vorgeschrieben. Ein Feuerlöscher, der eingesetzt wurde, muss sofort gewartet und instand gesetzt werden.

Sachkundiger Prüfer:

Die gesamte Instandhaltung von Feuerlöschern wird von sachkundigen Personen durchgeführt, die mit den Anforderungen der DIN 14406-4 vertraut sind. Sachkundige Personen können Mitarbeiter von Herstellerfirmen oder selbstständige Prüfdienste sein.

Was können Sie selbst tun?

Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Feuerlöscher auf äußere Schäden und beachten Sie die Prüfplakette sowie den nächsten Prüftermin. Halten Sie den Feuerlöscher sauber, jedoch verzichten Sie darauf, das Gerät zu ölen oder zu fetten.

Was muss der Fachmann tun?

Der Fachmann führt die Prüfung gemäß den Normen und Herstellervorgaben durch und beachtet dabei die Instandhaltungshinweise des jeweiligen Feuerlöscher-Typs.

Kennzeichnung des Feuerlöschers:

Nach DIN EN 3 müssen auf dem Feuerlöscher fünf Schriftfelder angebracht sein, darunter die Bezeichnung "Feuerlöscher", Füllmenge, Art des Löschmittels und Herstellerangaben. Nach der Prüfung wird ein Instandhaltungsnachweis angebracht, der wichtige Angaben wie das Datum der Instandhaltung und den Namen des Sachkundigen enthält.